Kompetenz: Christliche Werte vertreten - 7. Klasse Die eigenen Wertvorstellungen reflektieren und für sie eintreten [3C]

Die Menschenwürde als vom Glauben getragenes Grundprinzip eines humanen Ethos erkennen, erläutern und sich dafür einsetzen

Lebensweltbezug / Anforderungssituation

IIn diesem Alter sind Jugendliche zunehmend gefordert, eigenständige Entscheidungen der Lebensführung zu treffen. Sie gestalten Beziehungen, treffen erste berufliche und wichtige schulische Entscheidungen, übernehmen die Verantwortung über ihren Konsum und prägen auch mit ihrem Verhalten das Familienleben stark mit. Viele dieser Entscheidungen haben nicht nur für die Jugendlichen, sondern auch für andere Menschen Konsequenzen. Jugendliche sind daher gefordert, ihre Verhaltensweisen gegenüber sich selbst und gegenüber ihrer Mit- und Umwelt zu rechtfertigen und für sie einzustehen. Das Prinzip der gleichen Würde aller Menschen kann dabei Fundament und Korrektiv sein.

Inhaltsaspekte
  • Mensch als Abbild Gottes
  • Der christliche Ethos
  • Menschenrechte
  • UNO-Kinderrechte
  • Mitleidsethik
  • Diskriminierung
Biblische Bezugspunkte
  • Gott erschuf den Menschen als sein Bild (Gen 1,26-27)
  • Haben wir nicht alle denselben Vater? (Ma 2,10)
  • Nächstenliebe (Mk 12,33)
  • Der barmherzige Samariter (Lk 10,25-37)
  • Nicht männlich und weiblich (Gal 3,28)
Umsetzungsbeispiele

Brainstorming zum Art. 7 der Bundesverfassung "Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen." Es werden diverse Fragen gestellt und diskutiert. Im Anschluss erstellen die Jugendlichen einen Fragenkatalog mit Fragen rund um die Würde. Z.B. Was ist Würde? Was verleiht einem Menschen Würde? Ist Würde eine Frage des Alters?
Ausgehend von Gen 1,26-27 setzen sich die Jugendlichen mit der Gottesebenbildlichkeit differenziert (Zeichnung, Steckbrief, Bilder/Fotos) auseinander. In einem nächsten Schritt befassen sie sich mit verschiedenen Arbeitsformen (Collage, Internet) mit dem Schutz bzw. der Verletzung der Menschenwürde. Die Ergebnisse werden präsentiert. Anschliessend wird überprüft, ob die Theorie der Erfahrungswelt standhält, bzw. wie der Art. 7 der Bundesverfassung konstruktiv in die Lebenswelt der Jugendlichen eingebracht werden kann, indem Rollenspiele erarbeitet werden.

Kooperation Schule

ERG 2.1 : Die Schülerinnen und Schüler können Werte und Normen erläutern, prüfen und vertreten.

ERG 2.2 : Die Schülerinnen und Schüler können Regeln, Situationen und Handlungen hinterfragen, ethisch beurteilen und Standpunkte begründet vertreten.